Fortbildungsangebot für:
Ärzte, schlafmedizinisch tätige Zahnärzte und Pflegefachpersonen.
Neufassung der MPBetreibV beschlossen.
Der Bundesrat hat am 5. Juli die Neufassung der MPBetreibV beschlossen.
Ich denke die Sicherheit der Patienten die ihr Schlafapnoegerät in eine Gesundheitseinrichtung (z.B. Krankenhaus) mitnehmen, wird sich durch die Änderungen in § 3,4,11 und 12 verbessern.
Seit 10 Jahren haben wir Stellungnahmen, zu den jeweiligen Änderungen der MPBetreibV, abgegeben und mit der Abteilung Medizinprodukterecht im BMG diskutiert.
Wenn auch nicht alle unsere Anregung in der Verordnung umgesetzt wurden, können wir mit dem Ergebnis zufrieden sein.
Warum erstellen die Schlafapnoe-Selbsthilfegruppen "rund um den Jadebusen" Fortbildungsabgebote für ärztliches- und nichtärztliches Personal?
Die Statements der Pflegefachpersonen sprechen für sich!
Um weitere Angebote zu erstellen würde ich mich über eine Rückmeldung (positiv/negativ) freuen.
w.agner@t-online.de
Die E-Learning Präsentation soll ärztliches- und nichtärztliches Personal in Kürze über die aktuellen wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Erkenntnisse zur Versorgung von Schlafapnoepatienten (OSA) informieren.
Weitere Informatioen zu Krankheitsbild, Therapie, perioperativens Management Schlafapnoe, Technik, Recht, MPBetreibV, Patientengeräte im Krankenhaus,
in der Broschüre"Schlafapnoe kompakt für
Pflegefachpersonen"
Die Anwendung von Patientengeräten wie z.B. dem Schlafapnoetherapiegerät , ist in Gesundheitseinrichtungen ist mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten verbunden.
Teilweise werden deshalb nicht eingesetzt.
Fatal ist es für die Patienten, wenn dann keine Klinikgeräte zur Verfügung stehen.
Reinhard Wagner von der Selbsthilfegruppe Schlafapnoe Wilhelmshaven Friesland wurde von der Deutschen Gesellschaft für Schlafmedizin eingeladen, ein wenig Licht in den Dschungel zu bringen.
Juli 2024 neue Rechtslage Plakate und Poster sind nicht mehr aktuell
Auf den DGSM Jahrestagungen wurden auf der Posterbegehung ein Plakat (2018) und ein ePoster (2019) vorgestellt und mit den Schlafmedizinern diskutiert.
ePoster 2019 "Anwenderpflichten auf der Überwachungsstation"
Plakat 2018 "Wer ist der Betreiber, wer hat die Betreiberpflichten"
Es wurde erheblicher Handlungsbedarf gesehen.
Vorwort zur Broschüre:
Unter den schlafbezogenen Atmungsstörungen ist das Obstruktive Schlafapnoe-Syndrom (OSAS) die häufigste Erkrankungsform. Die Prävalenz liegt allgemein bei ca. 4% bei Männern und bei ca. 2% bei Frauen. Wie Sie auf den nachfolgenden Seiten lesen können, liegt die Krankheitshäufigkeit bei Patienten mit Hypertonie, Diabetes, KHK oder Herzinsuffizienz sogar noch wesentlich höher. Dennoch findet die Erkrankung bisher nur geringe Beachtung. Die Aufmerksamkeit, die Pflegefachpersonen und Ärzte beispielsweise einer nächtlichen Blutdruckentgleisung beimessen, ist meist höher, als wenn bei der morgendlichen Übergabe von Schnarchen mit Atempausen bei einem Patienten berichtet wird. Besonders tragisch kann diese Unwissenheit und Gleichgültigkeit gegenüber dem OSAS verlaufen, wenn erst durch medizinische Maßnahmen, wie eine unbedachte Medikamentengabe, eine akute Gefährdung des Patienten erfolgt.
Die Fortsetzung der patientenspezifischen Therapie im Krankenhaus kann dieses Risiko reduzieren, jedoch stehen organisatorische, medizinische und technische Bedenken dem oft entgegen.
Hier leistet die Broschüre „Schlafapnoe für
Pflegefachpersonen “ einen entscheidenden Beitrag. Er fasst
die wesentlichen Punkte des Schlafapnoesyndroms und der
damit verbundenen medizinischen und technischen Besonderheiten zusammen und ermöglicht es so dem Leser, die akuten Gefahren, die den Patienten unter anderem im Rahmen von operativen Eingriffen und der
damit verbundenen Anästhesie drohen, zu erkennen und zu vermeiden und so die Betreuung dieser Patienten zu verbessern.
Dr. med. Patrick Saur, Facharzt für Anästhesiologie, Universitätsklinikum Heidelberg
Seit mehr als 25 Jahren finden schlafbezogene Atmungsstörungen zunehmende Beachtung in der Medizin. Die Schlafapnoe ist ein wichtiger Risikofaktor für Herz-Kreislauferkrankungen und einen
nicht erholsamen Schlaf.
Bei Patienten mit schwergradigen Erkrankungen treten Herzinfarkte und Schlaganfälle mit einer etwa dreifachen Häufung auf. Verkehrs- und Arbeitsunfälle fallen überproportional oft auf. Frauen mit
einer Schlafapnoe haben vermehrte Schwangerschaftskomplikationen. Nach Operationen und Narkosen ist eine längere Überwachungsdauer in der Aufwachphase notwendig, da die Atmungsstörungen in den
ersten Stunden nach dem Eingriff vermehrt und verstärkt auftreten. In den letzten Jahren gibt es auch Hinweise für einen Anstieg von Tumorerkrankungen durch die den Atmungsstörungen folgenden
kurzen Abfälle der Sauerstoffsättigung.
Die schlafbezogenen Atmungsstörungen spielen somit eine wichtige Rolle in vielen verschiedenen Bereichen der Medizin, sowohl im Krankenhaus als auch in der ärztlichen Praxis.
Im Vordergrund der Therapie steht die Behandlung mit Druckatmungsverfahren, etliche weitere operative und apparative Behandlungsmöglichkeiten wurden im Laufe der letzten Jahrzehnte entwickelt.
Schon früh spielten die Selbsthilfegruppen der Patienten eine große Rolle in der Weitergabe sowohl des praktischen Wissens über die Durchführung der Therapie, aber auch in der Aufklärung über das
Krankheitsbild. Herr Reinhard Wagner hat in den letzten Jahren eine wichtige Initiative zur Information und Schulung von Mitarbeitern in Krankenhäusern gestartet und in dieser Broschüre die
wesentlichen Punkte kurz zusammengefasst.
Dieses Vademecum dürfte vielen sehr hilfreich sein.
Dr. med. Holger Hein
Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie, Allergologie, Schlafmedizin (Reinbek)
Vorsitzender der Norddeutschen Vereinigung für Schlafmedizin.
Schlafmedizin: Lautes Schnarchen und dabei plötzlich auftretende Atempausen sind charakteristisch für das sogenannte Schlafapnoe-Syndrom. Bei den Betroffenen ist meist
eine lebenslange nächtliche Überdruckbeatmung über eine nasale Maske notwendig. Bei der Reinigung der Geräte sind einige Regeln zu beachten. Zudem steigen die pflegerischen
Herausforderungen immens an, wenn Schlafapnoe-Patienten operativ aufgenommen werden müssen.
Von Reinhard Wagner und Susanne Noltemeier
Imformationen für Patienten:
Flyer "Der Schlafapnoepatient im Krankenhaus"
Aufgrund der neuen Rechtslage und aktueller neuer medizinischer Erkenntnisse ist der Flyer überarbeitet worden.
Änderung: Schlafapnoegeräte sind nun Medizinprodukte der Anlage 1(Beatmungsgeräte) der MPBetreibV.
Unsere Empfehlung an die Patienten: wenn Gesundheitseinrichtungen aus rechtlichen- hygienischen oder organisatorischen Gründen, klinikeigene Schlafapnoegeräte einsetzen sollten Sie dies akzeptieren.
Wichtig ist, dass die CPAP-Therapie nicht unterbrochen wird.
Schlafapnoe-Selbsthilfegruppe Wilhelmshaven/Friesland
Leiter Reinhard Wagner
Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Schlafmedizin und Schlafforschung (DGSM)
Weserstr. 8
26382 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 95 62 22 / 0176 555 93 652
E-Mail: w.agner@t-online.de
Schlafapnoe-Selbsthilfegruppe Varel & Umzu
Herbert Eckhoff
An der Hasenweide 1a
26340 Zetel
Tel.: 04453 93 85 67
E-Mail: schlafapnoe-shg-varel@gmx.de
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