Schlafapnoe und COVID-19

 

 

 

 

 

 

Bild: Pathdoc/–stock.adobe.com.

 



5.6.2020
Prof. Dr. med. Wilfried  Randerath
Reinhard Wagner

Download
5.6.2020 Schlafapnoe und COVID-19
Video Interview Prof. Randerath.mp4
MP3 Audio Datei 49.9 MB
Download
MP3
Video Interview Prof. Randerath1.mp3
MP3 Audio Datei 9.5 MB

20.5.2020

Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP)Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)


Zitate aus dem Positionspapier:

  • Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen sollten eine PAP-Therapie und andere Überdruckverfahren zuhause normal weiter nutzen.

  • Es gibt keine gesicherten Hinweise für eine erhöhte Empfänglichkeit oder Verschlechterung einer CO-VID-19 durch eine vorbestehende PAP-Therapie, vielmehr sind sogar positive Effekte beschrieben.

  • Bei bestätigter Infektion mit SARS-CoV2 sollte im ambulanten Umfeld eine vorbestehende Maskentherapie unter Einhaltung der Vorgaben des RKI zur häuslichen Isolierung fortgeführt werden, da eine Therapiebeendigung mit einer zusätzlichen kardiopulmonalen Belastung durch die unbehandelte schlafbezogene Atmungsstörung einhergeht.

  • Bei Symptomen oder sonstigem Verdacht auf COVID-19 (typisches Röntgen, Corona Kontakt) und notwendiger stationärer Aufnahme außerhalb des Schlaflabores sollten Patienten mit schlafbezogenen Atmungsstörungen ihr PAP-Gerät mitbringen und gemäß auf ihren aktuellen Gesundheitszustand bezogener ärztlicher Anordnung nutzen.

  • Warmluftbefeuchter können auch bei bestehender COVID-19 weiter eingesetzt werden.

  • Bei notwendiger stationärer Aufnahme und bestätigter oder vermuteter SARS-CoV2-Infektion kann außerhalb des Schlaflabores eine Positivdrucktherapie (PAP, NIV) unter strikter Einhaltung der Hygienerichtlinien (Einzelzimmer, geeignete PSA inkl. FFP2/FFP3 Maske, Augenschutz) durchgeführt werden.




13.4.2020 Patienteninformation zu Schlafapnoe und COVID-19

COVID-19 and Home Positive Airway  Pressure (PAP) Therapy

Übersetzen?


 

 31.03.2020
Video: Schlafapnoe und Coronavirusinfektion (COVID-19):


Uns erreichen zunehmend Fragen von Schlafapnoepatienten zur Coronavirusinfektion.

Um qualifiziert zu informieren, habe ich ein ZOOM-Meeting mit Dr. med. Holger Hein aufgezeichnet.

Download
Schlafapnoe und Coronavirusinfektion
Schlafapnoe und Coronavirus.mp4
MP3 Audio Datei 54.8 MB
Download
Schlafapnoe und Coronavirus.mp3
MP3 Audio Datei 6.1 MB

20.2.2020
Falls Sie wegen einer COVID-19 Infektion stationär ins Krankenhaus eingewiesen, ist es besonders wichtig, das Schlafapnoe-Therapiegerät, die
Schlafapnoe-Schiene oder die Fernbedienung des Zungenschrittmachers in die Klinik mitzunehmen.

Wichtige grundsätzliche Hinweise aus dem Flyer:

 

Vor der Aufnahme ins Krankenhaus:

  • Nehmen Sie Ihr Schlafapnoe-Therapiegerät, Atemluftanfeuchter, Atemmaske und alle Gebrauchsanweisungen sowie den Gerätepass mit ins Krankenhaus.
  • Bringen Sie unbedingt ein eigenes Namensschild an den mitgebrachten Geräten an.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Therapiedaten des Schlafapnoe-Therapiegerätes in Ihrem Gerätepass auf dem neuesten Stand sind.
  • Achten Sie auf einen technisch und hygienisch einwandfreien Zustand Ihres Gerätes. Fragen Sie ggfls. Ihren Homecare-Versorger!
  • Von Ihrem Homecare-Versorger sollten Sie sich für Ihr Gerät einen Sauerstoffadapter sowie ein Sauerstoff- Sicherheitsventil beschaffen.
    Nur so wird es möglich sein, Ihnen bei einer aktuten Erkrankung oder nach der OP zusätzlich Sauerstoff zu geben.
  • Vergessen Sie nicht, Telefonnummer (Hotline) und Kontaktadresse Ihres Homecare-Versorgers für Rückfragen mitzunehmen.
  • Nehmen Sie Ihre Schlafapnoe-Schiene oder die Fernbedienung des Zungenschrittmachers mit ins Krankenhaus.
    Denken Sie an ein Namensschild

    NACH der Aufnahme im Krankenhaus:
  • Bringen Sie den Patientenaufkleber des Krankenhauses an Ihrem Schlafapnoe-Therapiegerät, Schlafapnoe-Schiene oder der Fernbedienung für den implantierten Zungenschrittmacher an.
  • Informieren Sie im Aufnahmegespräch Pflegefachpersonen, Stationsarzt und ggfls. den Narkosearzt, dass Sie Schlafapnoepatient sind und Ihr Schlafapnoe-Therapiegerät, Schlafapnoe-Schiene oder die  Fernbedienung für den implantierten Zungenschrittmacher mitgebracht haben.
Download
Krankenhausflyer April 2019(1).pdf
Adobe Acrobat Dokument 185.6 KB

Die Informationen bzw. Hinweise im Flyer sind in "Corona-Zeiten" nur eingeschränkt anzuwenden:

  • Ihr Positivdruckgerät (CPAP) oder Ihre Maske sind möglicherweise nicht für die Therapie von COVID-19 geeignet.
  • Der Schutz des klinischen Personals vor einer Kontamination mit dem COVID-19 Virus hat einen hohen Stellenwert.
  • Da die Positivdrucktherapie ein wichtiger Baustein bei der Therapie von COVID-19 sein kann, wird man Sie dann entsprechend mit anderen Geräten bzw. Masken versorgen.

Video über Beatmung von Covid-19-Patienten

Das Video stellt die unterschiedlichen Beatmungstherapien bei Covid-19 exemplarisch an einer Puppe vor, verständlich erklärt von Oberarzt Patrick Stais am Interdisziplinären Lungenzentrum des Krankenhauses Bethanien in Moers.